Revisionsurteil Schlumpf
Revisionsurteil Schlumpf
Leute, nehmt den Champagner raus und lasst die Gläser klirren!
Heute morgen hat das Bundesgericht das Revisionsgesuch von Nadine Schlumpf gutgeheissen. Zur Erinnerung: in dem Fall geht es um die Frage der aufgezwungenen zwei Jahre Psych bevor die Kasse die Kosten der OP übernehmen muss.
Also, von wem die Krankenkasse diese zwei Jahre verlangen will: schlagt ihnen die Entscheide um die Ohren;-)
Die schriftliche Urteilsbegründung ist zwar noch ausstehend, aber in der öffentlichen Verhandlung hat sich keiner der RichterInnen direkt für die Frist ausgesprochen. Die Ablehnungen sind mit juristischen Sambatänzen begründet worden - nicht damit, die zwei Jahre seien DAS wahre Kriterium.
Heute morgen hat das Bundesgericht das Revisionsgesuch von Nadine Schlumpf gutgeheissen. Zur Erinnerung: in dem Fall geht es um die Frage der aufgezwungenen zwei Jahre Psych bevor die Kasse die Kosten der OP übernehmen muss.
Also, von wem die Krankenkasse diese zwei Jahre verlangen will: schlagt ihnen die Entscheide um die Ohren;-)
Die schriftliche Urteilsbegründung ist zwar noch ausstehend, aber in der öffentlichen Verhandlung hat sich keiner der RichterInnen direkt für die Frist ausgesprochen. Die Ablehnungen sind mit juristischen Sambatänzen begründet worden - nicht damit, die zwei Jahre seien DAS wahre Kriterium.
Re: Revisionsurteil Schlumpf
Wunderbar. Welches Kosten sind denn damit einbegriffen? Wie gehabt, GAOP, Brustvergroesserung und Epilationoder darf ich meine andere OPs mit verrechnen ?
Ich kann leider die Nachricht vom TGNS nicht auf meinem iPad lesen.
LG, Mya
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Re: Revisionsurteil Schlumpf
Das war keine Frage, die das Bundesgericht gestern zu beantworten hatte. Damit bleibt die Rechtsprechung, welche OPs übernommen werden, wie bis anhin.Claudia_S hat geschrieben:Wunderbar. Welches Kosten sind denn damit einbegriffen? Wie gehabt, GAOP, Brustvergroesserung und Epilationoder darf ich meine andere OPs mit verrechnen ?
Re: Revisionsurteil Schlumpf
O man ich hätte wirklich lust eine riesen Party zu schmeissen
Tolle neuigkeiten jedenfals. Auch wenn nicht klar ist, welche der anderen Ops bezahlt werden
Tolle neuigkeiten jedenfals. Auch wenn nicht klar ist, welche der anderen Ops bezahlt werden
Re: Revisionsurteil Schlumpf
Vieleicht bekomme ich jetzt endlich eine Antwort nachdem die Frage vor 3 Monate eingereicht wurde. Wenn nicht, dann werde ich einfach meine Rechnungen an Intras schicken mit der Bitte um Rückerstattung.
Ich werde auch die Rechnungen vom Hotel und die vom FFS bei Dr Ousterhout schicken
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- Diana
- Füchsli
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Re: Revisionsurteil Schlumpf
Ich bin mir da nicht so sicher, ob das wirklich ein Erfolg war. Das Bundesgericht hat des EGMR Urteil ja nicht übernommen, wenn ich das richtig verstanden habe, sondern den Fall nur wieder an die Swica zurückgewiesen für eine Neubeurteilung. Diese kann ja erneut ablehnen und der ganze Spass geht von vorne los. Oder täusche ich mich da?
Ich war jedenfalls schockiert, dass das Bundesgericht sich über den EGMR beklagt hat und äusserte, sie würden nicht verstehen, was für EMRK Verstösse da bemängelt würden. Ein Armutszeugnis für die Bundesrichter, es zeigt, dass sie überhaupt nix kapiert haben.
Auf jeden Fall hat das Bundesgericht nach meinem Verständnis einmal mehr nichts Bindendes dazu gesagt, somit muss wohl weiter individuell für unsere Rechte gekämpft werden.
Ich war jedenfalls schockiert, dass das Bundesgericht sich über den EGMR beklagt hat und äusserte, sie würden nicht verstehen, was für EMRK Verstösse da bemängelt würden. Ein Armutszeugnis für die Bundesrichter, es zeigt, dass sie überhaupt nix kapiert haben.
Auf jeden Fall hat das Bundesgericht nach meinem Verständnis einmal mehr nichts Bindendes dazu gesagt, somit muss wohl weiter individuell für unsere Rechte gekämpft werden.
Eigenartig
wie das Wort eigenartig
es fast als fremdartig hinstellt
eine eigene Art zu haben
(Erich Fried)
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Re: Revisionsurteil Schlumpf
Doch, das war klar ein Erfolg. Das Bundesgericht hat zum allerersten Mal die 2 Jahresfrist nicht mehr unterstützt, sich für die Befolgung des EGMR Urteils entschieden (dh es darf nicht mehr starr zwei Jahre gefordert werden) und das Urteil von 2005 aufgehoben. Damit haben wir heute eine andere Rechtslage in der Schweiz.
Was sie nicht gemacht haben (was juristisch auch verständlich ist), ist feststellen, ob im konkreten Fall von Nadine alle Voraussetzungen gegeben waren, um die Kostenübernahmepflicht zu bejahen. Diese Frage geht nun wieder zurück. Falls die Kasse nun wirklich weiter fighten will, dann tut sie dies heute unter ganz andern Bedingungen. Nämlich dem Urteil des EGMR und des neuen Bundesgerichtsurteils.
Was sie nicht gemacht haben (was juristisch auch verständlich ist), ist feststellen, ob im konkreten Fall von Nadine alle Voraussetzungen gegeben waren, um die Kostenübernahmepflicht zu bejahen. Diese Frage geht nun wieder zurück. Falls die Kasse nun wirklich weiter fighten will, dann tut sie dies heute unter ganz andern Bedingungen. Nämlich dem Urteil des EGMR und des neuen Bundesgerichtsurteils.
- Diana
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Re: Revisionsurteil Schlumpf
Toll, das freut mich zu hören, ich war wirklich unsicher, ob das nun als Erfolg oder Scheinerfolg zu werden ist da bin ich ja gespannt, inwiefern sich das auf die Behandlungsstandards niederschlägt resp. die Haltung der Kassen.
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