Steuerabzug für Geschlechtsangleichende Anpassung

TG-Gesetze, Namensänderung, gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Heirat
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Patricia
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Steuerabzug für Geschlechtsangleichende Anpassung

#1 Beitrag von Patricia » Dienstag 2. November 2010, 16:54

Hallo

Heute erhielt ich die Veranlagung Staats- /Gemeindesteuer 2009.

Ich hatte letztes Jahr eine Kieferoperation und die Namensänderung mit Gerichtskosten u.s.w...also viel Geld ausgegeben...

Diese Ausgaben hatte ich in meiner Steuererklärung angegeben.

Doch das Steueramt schreib mir unter diesem Punkt:

Zitat

23.1: Die Kosten für eine Geschlechtsumwandlung werden vollumfänglich von der Krankenkasse übernommen.
Somit sind Kosten welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden auch nicht im direkten
Zusammenhang mit einer Geschlechtsumwandlung zu taxieren und können demzufolge nicht zum Abzug
zugelassen werden.


1. Punkt: was mich stutzig macht -> gehört die Namensänderung nicht zur GESCHLECHTSANGLEICHENDE OP???

2. Punkt: ist die Kieferoperation,- Die Ursache von meinen Zähnen die, die Op machen musste- nicht ein Krankheitsfall, wenn man keine Zahnversicherung hat und deshalb auch nicht die KK zahlt?

WER KANN MIR HELFEN?

Ich zahle deshalb über CHF 700.- mehr Steuern wenn ich das nicht abziehen kann...

Lg Pati

Alecs
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Re: Steuerabzug für Geschlechtsangleichende Anpassung

#2 Beitrag von Alecs » Dienstag 23. November 2010, 20:57

Zu 1: nein, der rechtliche Nachvollzug der geschlechtsangleichenden OP - also die Vornamensänderung und die Personenstandsänderung - gehören nicht zu den Krankheitskosten. Das sind ja keine Heilungen, medizinischen Eingriffe oder so ähnlich und auch nicht direkt damit zusammenhängende Auslagen.

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