Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Probleme?

TG-Gesetze, Namensänderung, gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Heirat
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Alecs
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Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Probleme?

#1 Beitrag von Alecs » Dienstag 16. März 2010, 12:44

Für eine Arbeit suche ich Hinweise aus euren Erfahrungen. Diese Fragen richten sich nur an diejenigen in der Schweiz, die bereits Vornamens- oder/und Personenstandsänderung rechtlich durch haben!

- Hattet ihr Probleme, gewisse Ausweise / Dokumente / Registereinträge überhaupt zu ändern nach VÄ/PÄ?
- Gab es Ausweise/Dokumente, die so geändert wurden, dass man trans noch herauslesen konnte? Also zB ein Vermerk darauf oder nur eine Änderung im alten Ausweis und keine "saubere" Neuausstellung.

Mich interessieren alle (einigermassen) amtlichen Ausweise/Dokumente/Registereinträge wie Stimmrechtsausweis, Führerschein, Sozialversicherungsausweise, Betreibungsregisterauszug, Strafregisterauszug, Schriftenempfangsschein, etc.
Und: Es geht mir diesmal nur um die negativen Erfahrungen.

Ich sollte wissen, welches Amt was bewilligte, was nicht, mit welchen Änderungen sie schwierig taten. Gerne auch per PN. Und gerne könnt ihr diese Anfrage auch andern Transmenschen in der CH weiterleiten.

Ach ja, ich sollte möglichst bald die Antworten haben.

Merci Danke Grazie

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Diana
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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#2 Beitrag von Diana » Samstag 19. Juni 2010, 19:52

Ich schliess mich der Frage gerne an. Bei mir steht im Herbst die GaOp an und ich möchte anschliessend so rasch wie möglich den Papierkram durch haben, nicht zuletzt weil ich monatlich nach Deutschland reise.

Vorallem interessiert mich, an welche Stellen man sich wenden muss für die PÄ und ob man das vorbereiten sollte oder kann, damit es schneller geht.

Eure Erfahrungen und Tipps würden mich brennend interessieren.
Eigenartig
wie das Wort eigenartig
es fast als fremdartig hinstellt
eine eigene Art zu haben
(Erich Fried)

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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#3 Beitrag von Gisèle » Sonntag 20. Juni 2010, 00:56

Bei MUSS alles gehen, sonst sofort Strafanzeige einreichen, kommt durch.

Bei Nur-VÄ wird man sexuell diskriminiert nach allen Regeln der Gemeinheit und Dummheit: ZB das RAV schreibt einem ... zB ... als "Herr Linda Bünzli" in der für Arbeitgeber zugänglichen Datenbank aus.
Bei Nur-VÄ - das ist meine persönliche Erfahrung - braucht es abartig viel Überzeugungsarbeit und das klappt in folgender Reihenfolge immer wie weniger:

- Normale Geschäftspartner (wie zb Heine, Coop@Home, aber auch Versicherungen): No Problem, Anschrift wird wie gewünscht gemacht (bei mir Frau) [betr. Kundenkärtlis, persönlich adressierte Post] - man muss sich aber freundlich melden und es verlangen.
- Arbeitgeber, Pensionskassen: Geht an sich genau so gut wie gerade erwähnt. Einfach Diagnose sollte gestellt sein, Alltagstest gemacht oder im Gang.
- finanzkritische Geschäftspartner (Banken, PostFinance): Lassen sich nur durch intensiven und freundlichen Kontakt zur Verwendung der richtigen Anschrift bewegen [betr. Kundenkärtlis, persönlich adressierte Post]
- (Ausnahme: Ricardo.ch: Stur wie Holz, ist wohl SVP-geführt)
- Einwohnerkontrolle: Deren Daten gehen an Steuern, AHV, daraus wird der Stimmausweis gemacht - alles amtliche: Normalerweise beharren sie darauf, dass der Inhalt der Heimatscheins (Geschlecht) automatisch die Briefanrede etc. bestimmt.
Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt.
Nicht mal eine Weisung gibt es.
Auch die eCH-Standards sehen zwei unterschiedliche Datenfelder dafür vor, wobei in eCH keine Verbindung dazwischen festgelegt wurde.
Hier ist der einzige, richtige Ansprechpartner die EWK. Versucht es gar nicht bei den andern. Die EWK kann - wenn sie will - die Briefanrede ändern. Wichtig dabei ist darauf zu bestehen, dass eine Briefanrede nicht gleich dem Heimatscheingeschlecht ist und deren automatisierte Verknüpfung jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt. Zusätzlich muss man darauf bestehen, dass eine falsche Anrede zu sexueller Diskrimination führt.
Wer lässt sich gerne dazu zwingen einen Stimmausweis mit Herr statt Frau zu unterschreiben ... die Steuern als Herr statt Frau bezahlen müssen, etc. ?!?
Auf der Identitätskarte und dem Pass steht das Geschlecht - das kann klar und unanfechtbar nicht geändert werden - ohne PÄ.
- Strassenverkehrsamt: Denke wäre sehr schwierig, keine Erfahrung damit. Nehme an, das StVA ist auch oder in Bälde mit der EWK gekoppelt.
- RAV, ALK: Ich bin derzeit arbeitslos und somit gerade voll dran.
Hier ist das verantwortliche Programm vom SECO sehr wahrscheinlich effektiv so programmiert, dass die Anrede zur Programmlaufzeit aus dem Heimatscheingeschlecht abgeleitet wird.
Jegliche Beschwerden, beim SECO, beim RAV werden zwar auf der "menschlichen Seite" anerkannt - im Beratergespräch ist klar "Frau" die Anrede.
Aber in allen Dokumenten werde ich sexuell diskriminiert, selbst in jenen wo das RAV (oder die ALK) die Anschrift manuell ändern könnte, es bleibt bislang bei Lippenbekenntnissen. Aus typisch schweizerisch: Die Antwortzeiten RAV/ALK/SECO sind im Bereich Wochen/Monate.
Wie soll man so eine Stelle finden, bitte? Wenn jeder Arbeitgeber nachsehen und herausfinden kann, dass man Pre-OP ist und somit in Zukunft viel Absenzen haben wird? Wie bitte ?
Für mich ist die DB des RAVs "mein moderner Judenstern". Dass RAV-Mitarbeiter auf "sture Methoden" gedrillt werden ist ja allgemein bekannt.
Paradoxerweise kann man als Frau angestellt gewesen sein und wird dann als "Herr" vom RAV "identifiziert" ... Schaaaande !

Für VÄs:
Das Geschlecht im Heimatschein ist verbindlich.
Wo W oder M stehen muss - der Heimatschein sagts und dessen Änderung geht nur über eine PÄ.
Anreden, Briefanreden etc entsprechen aber in keiner Art und Weise dem Geschlecht:

Eine Anrede dient der Erweisung von Respekt gegenüber der Person mit der man spricht, die man anschreibt, anredet oder gar zur Unterschrift auffordert.
Wenn eine einen klar weiblichen Vornamen hat, so muss die Anrede "Frau" sein, zwingendermassen: Alles andere ist beleidigend auf sexueller Ebene und somit eine sexuelle Diskrimination - strafbar, spätestens dann, wenn es öffenlich gemacht wird !!!

Mit egal welcher Art Anrede war auch geschichtlich gesehen nie eine Offenlegung des chromosomalen Geschlechts verbunden, bezweckt oder erst recht nicht gewünscht.
Wer das macht verwendet die Heimatscheininformation "Geschlecht" sozusagen wie ein frei verwendbarer Nacktscanner, nimmt dessen Bilder und stellt sie öffentlich zur Schau.

Soviel ich weiss gibt es diese Probleme mit der VÄ in Deutschland nicht, wie es im "rest of the world" aussieht entzeiht sich meinem Wissen.

Bei VÄ wichtig: Anrede und Geschlecht werden in der Schweiz zum Nachteil der Pre-OP-TS amtlich 100%ig illegal aneinander gekoppelt.
...warum auch immer ;-) ...
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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#4 Beitrag von Robyne » Sonntag 20. Juni 2010, 11:42

Gisèle hat geschrieben:- finanzkritische Geschäftspartner (Banken, PostFinance): Lassen sich nur durch intensiven und freundlichen Kontakt zur Verwendung der richtigen Anschrift bewegen [betr. Kundenkärtlis, persönlich adressierte Post]
Geht nach meiner Erfahrung überhaupt nicht wenn es Kredit/Kundenkarten sind - stur nach 'Bankengesetz'. Ausnahmetrick bei Postfinance, Geschäftskonto (nahm den Frauennamen als Firmenbezeichnung).
Desgleichen beim Arbeitsgeber (z.B. der 2.grössten CH Pharmafirma), da Name mit Finanzablauf/Steuern verknüpft ist (und du Eine von 80'000 bist .... vergiss es). Bei kleineren Firmen ist da wohl mehr Toleranz zu möglich.
Gisèle hat geschrieben:Einwohnerkontrolle: Deren Daten gehen an Steuern, AHV, daraus wird der Stimmausweis gemacht - alles amtliche: Normalerweise beharren sie darauf, dass der Inhalt der Heimatscheins (Geschlecht) automatisch die Briefanrede etc. bestimmt.
Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt.
Das mag sein, aber wenn die lokale EWK noch ein nicht-kompatibles Informatiksystem betreibt, dann hast du leider keine Chance, auch wenn die EWK entgegenkommend sein möchte.

LG Robyne
Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es.
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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#5 Beitrag von Gisèle » Sonntag 20. Juni 2010, 15:51

Man sieht - Hauptproblem ist die VÄ, bzw die staatlich veranstaltete sexuelle Diskrimination, die damit verbunden ist. Dass dabei die Wirtschaft gerne mitmacht ist nicht weiter erstaunlich...

Dabei ist die grösste - sorry - Sauerei und ich kann mich offenbar nicht genug wiederholen - die illegale Kopplung von Anrede ans Geschlecht.

Nur schon deswegen sollte man dafür eintreten, dass man die Schweiz aufteilen sollte.
Tja, warten wir doch auf das noch kommende EUR-CHF Desaster. Vielleicht erledigt sich unser lokales Kleinstaatproblem dann damit.
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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#6 Beitrag von Patricia » Sonntag 20. Juni 2010, 19:33

Ich versteh zwar dass jede Betroffene sich das wünscht als Frau angesprochen/angeschrieben zu werden. Aber es ist nun halt die Realität, dass ohne geplante (zwangs Kastration) auch keine Frau sein kann. Unsere Gesellschaft siehts halt anders...

Penis = Mann

Vagina = Frau

Wenn eine/r sich alle Vorteile von beiden Geschlechter heraus picken möchte...
Dann würde jeder Mensch z.B. sich bei der Krankenkasse als Mann deklarieren, um weniger Prämien zu zahlen und bei der Autoversicherung als Frau, um dort weniger zu zahlen... wie bitte soll das funktionieren!?
Das würde doch ungerecht sein, oder?

Ich habe das ganze durchgemacht... aber meine Meinung nach, finde ich so wie es ist, ok! Klar ist es ein Kampf, aber das muss man sich schon halt verdienen, wenn man/n eine Frau sein will/möchte...

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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#7 Beitrag von Gisèle » Sonntag 20. Juni 2010, 20:24

Das Geschlecht basiert auf ...

XY = Mann
XX = Frau

Daraus ergeben sich weitere Geschlechtsdefinition, zB das hormonelle, das genitale etc Geschlecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschlecht

Sicherlich hat die Anrede extrem viel damit zu tun, aber bei der Anrede geht es um folgendes, es geht um Anstand und Respekt.
Primär ist es das, mit der Anrede will niemand sagen " A Du hast eine Vagina," oder "A Du hast einen Penis"..
Und hier hat die Gesellschaft eindeutige Regeln, die ich selber - normalerweise - sehr positiv erlebe:
Wer eine Frau darstellt, sich wie eine Frau benimmt und sich für eine Frau hält - wird auch so angesprochen.
Ausser eben durch unseren Staat, bzw einige Beamte, welche sich in historisch gewachsener Selbstherrlichkeit einfach das Recht auf sexuelle Diskrimination herausnehmen, um ein bisschen Macht gegen eine Minderheit ausleben zu können.

Es mag ok sein, wenn man eine erste Anrede aus dem Geschlecht erzeugt.
Aber es ist wie gesagt nicht legitimierbar diese beiden unterschiedlichen Informationen auf ewig zu koppeln.
Vorallem dann nicht, wenn die betroffene Person eine Frau darstellt, sich wie eine Frau benimmt und sich für eine Frau hält.

Eine Gesellschaft, die das nicht begreift (Unterschied Anrede-Geschlecht) ist verblödet. Für die Betroffenen - egal ob Pre- oder PostOp ist das eine Katastrophe.

Ok und noch was, im Bezug auf Pattys Idee, dass man/n es verdienen müsse eine Frau sein zu dürfen:
Es sind die Männer, welche verdienen und somit auf dem Haben basierend leben.
Es sind die Frauen die auf dem Sein basierend leben und somit etwas darstellen.
Das ist nicht meine Erfindung, das kommt aus der Psychologie der Geschlechter.
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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#8 Beitrag von SarahR » Sonntag 27. Juni 2010, 15:01

Gisèle hat geschrieben:Das Geschlecht basiert auf ...

XY = Mann
XX = Frau
Entschuldigung, aber solche Unsinn macht mich wütend. Das ist das chromosale geschlecht und nicht die Basis allen Gesschlechts. Darüberhinaus eine Komponente von geschlechtsbestimmung, die sich als völlig unzuverlässig erwiesen hat.

Hartmut Bosinski in Psychosexuelle Probleme bei
Intersex-Syndromen
Eine recht gute, wenn auch nicht selektionsfreie Angabe verdankt
sich dem seit 1968 bei den Olympischen Spielen durchgeführten
„Sex-Test“ zur Feststellung des biologischen Geschlechts
von Frauen, der sich seit 1992 der DNA-Analyse zum
Nachweis von SRY bzw. Y-Fragmenten bediente (Genel 2000,
Elsas et al. 2000, Simpson et al. 2000). Bei den Spielen von
Atlanta wurde bei 8 von 3.387 untersuchten weiblichen Athleten
(entsprechend 0,24% oder 1 : 423) ein SRY-positives Resultat
gefunden. Dies entspricht den Inzidenzzahlen der Olympischen
Spiele seit 1972, die von 1 : 401 (1992) bis 1 : 450 (1976) reichten.
Vier Sportlerinnen der in Atlanta SRYpositiv getesteten Athletinnen
wiesen ein partielles Androgenresistenzsyndrom
(pAIS), drei ein komplettes (cAIS) auf, bei der achten bestand
mutmaßlich ein 5 α-Reductase-2-Mangel. Bei sechs Athletinnen
(Ausnahme: eine Frau mit cAIS und eine mit pAIS) waren bereits
in der Vorzeit (ohne Altersangabe) die Gonaden entfernt
worden.
Im Übrigen wird dieser generelle „Sex-Test“ für weibliche
Athleten seit den Olympischen Spielen 2000 nicht mehr durchgeführt,
weil er faktisch (z.B. beim cAIS) die unzweifelhafte
„Weiblichkeit“ dieser lediglich genetisch, gonadal und gonoduktal
„männlichen“ Individuen nicht abbildet, zumal die mit diesen
Tests auszuschließenden Männer, die sich als Frauen ausgeben
wollen, bereits bei den Dopingkontrollen auffliegen würden.

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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#9 Beitrag von Gisèle » Sonntag 27. Juni 2010, 19:12

Ja klar machen solche Kategorisierungen wütend, schön, dass es jemand gemerkt hat.

Mir geht es ja auch nicht darum eine Schublade zu definieren.

Mir gehts nur darum, dass transsexuelle Frauen als "Frau" - dem Respekt und Anstand entsprechend - angeschrieben und angesprochen werden.
Und dass endlich mal klar ist, dass es einen Unterschied zwischen dieser rein sozialen Ebene mit dem sogenannten Geschlecht M/W gibt.

Ok? Cool down .... :wink:
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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#10 Beitrag von Claudia_S » Mittwoch 7. März 2012, 23:12

Entschuldigung dafür dass ich ein altes Thema aufrufe aber ich wundere mich ob jemand einen 'Template' hat der mir helfen könnte Briefe zu schreiben um meinen Namen zu ändern (für Unterlagen, Konten, Kreditkarten, usw).

Und wenn jemand es auch noch in Französisch hat dann um so besser.

Liebe Grüsse

Mya (ja ja, mein Forum Name ist halt ein alter...)

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Re: Änderung Ausweise/Register nach erfolgter PÄ/VÄ - Proble

#11 Beitrag von Tanja » Samstag 10. März 2012, 22:56

Liebe Mya

Ich bin wie du ebenfalls jetzt gerade am Änderungsmarathon und mache mir Überlegungen betreffend der Formulierung. Ich sende dir gerne ein Beispiel sobald ich was habe. Nur mit Französisch kann ich leider nicht dienen. (habe damals in der Schule nicht aufgepasst :? )

Aber mich beschäftigen andere Fragen als die der Formulierung. Bist Du PreOp oder PostOp? Ich bin PreOp und habe natürlich trotz des weiblichen Vornamens noch das "M" (="Madame") auf dem Ausweis. Eine Ausweiskopie wird für Konten und Kreditkarten nötig sein. Dann wissen die aber gleich was los ist. Die Frage ist, ob man das will. Vielleicht kann man die Damen und Herren Bankers dazu bewegen, die richtige Anrede in der Korrespondenz zu verwenden. Auf den Karten jedenfalls steht das Geschlecht ja nicht drauf. Bei banalen Dingen wie z.B. Zeitungsabos reicht sicher eine einfache Mitteilung aber auch dann wissen die schon aufgrund der Vornamen dass man trans ist. Vielleicht ist es die bessere Wahl, alles zu kündigen und als Frau neu zu eröffnen/bestellen/abonnieren etc. In der Hoffnung man bekommt mindestens die gleichen Konditionen wie zuvor.

Den Führerausweis aber kann ich z.B. nicht kündigen und neu bestellen. Sonst müsste ich ja eine neue Prüfung ablegen. Das Strassenverkehrsamt wird also unweigerlich erfahren dass ich trans bin.

Wiederum eine andere Frage stellt sich bei Versicherungen. Das Ziel einer Versicherung ist es, im Schadenfall nicht zahlen zu müssen. Wenn ich mich jetzt bei einer Versicherung als Frau deklariere und die in einem Schadenfall irgendwie rausfinden dass ich streng juristisch gesehen noch ein Mann bin, verweigern die dann die Zahlung aufgrund von "Falschangaben persönlicher Daten"? Vielleicht können sich die Juristen hier im Forum mal dazu äusseren.

Ich überlege mir auch, im Moment nur das Allernötigste zu ändern und mit dem Rest bis nach der GaOp zu warten um die Problematik mit dem "M" aus dem Weg zu räumen. Das dauert bei mir eh nur noch ein paar Monate (so hoffe ich zumindest). Aber auch da stellt sich bei Versicherungen die juristische Frage von der Korrektheit der persönlichen Angaben denn den alten Namen darf ich ja nicht mehr verwenden (keine Angst, tue ich bestimmt nicht :mrgreen: )

So gesehen kann ich nicht einfach ein einziges Template verwenden und quasi mit einem Serienbrief alle informieren sondern muss im Einzelfall entscheiden, wieviel Informationen ich wann und an wen rausgeben will bzw. muss.

Liebe Grüsse
Tanja

... die letzten Freitag hocherfreut ihre neue ID erhalten hat - zwar noch mit dem "M" auf der Rückseite, aber der Begleitbrief war wie die andere Korrespondenz zuvor korrekt mit "Frau Tanja xxx" adressiert. Auch im Ausweiszentrum wurde ich anstandslos mit "Frau xxx" angesprochen. Das Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern zeigt Anstand und Respekt. Man soll nicht immer nur meckern sondern auch mal ein Lob aussprechen wenn's angebracht ist.
"Men have the strength - but women have the power"

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