Vor/Namens- änderung in der Schweiz

TG-Gesetze, Namensänderung, gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Heirat
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Barbara
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#1 Beitrag von Barbara » Samstag 12. Februar 2005, 14:54

liebe Silky

in der tat sind deine ausführungen wie immer äusserst interressant und werfen auch einige fragen bei mir und vieleicht auch bei anderen leserinnen und leser auf.

so würde es mich brennend interressieren wie das mit dem umschreiben von zueugnissen auf den neuen namen vorsich geht.
denn nach meinen vorstellengen würden somit alle vergangenen arbeitsgeber auf das geschehnis aufmerksam gemacht. <br>ob das nun gut oder schlecht ist sei nun dahin geschtellt.

gehe ich auch richtigerweise davon aus, dass die betroffene person bei ihren alten arbeitsgebern vorsprechen muss und dann auf deren gut will angewiesen ist?

es ist auf jeden fall an der zeit, dass dies gesetzlich klar gereget wird, und vieleicht wäre es ja auch nicht ungeschickt wenn unsere behörden das mit den vergangenen arbeitsgebern regeln würde, und die zeugniss auf den neun namem umgeschrieben werden müssen, es also rechtlich verbindlich sein müsste und und es für die arbeitsgeber zu pflicht werden würde.

bei dieser gelegenkeit möchte ich euch auch noch anfragen ob in der übergangsphase (oder als dauerzustand) auch schon mal der neue name als künstlername in pass eingetragen wurde, denn ich könnte mir sehr gut vorstelllen, dass dies noch ganz nützlich sein könnte. besonderss dann wenn frau noch als mann arbeitet und "nur" frau in der freizeit (übergangsweise oder dauerhaft) ist und dann z.b. mit dem halbtags (welches ja noch auf den männlichen namen ausgestellt wurde) in eine kontrolle im zug gerät, oder sie gar am flughafenzoll steht.....

es grüsst herzlichst

Gast

#2 Beitrag von Gast » Samstag 12. Februar 2005, 15:00

Hallo Silky

Eigentlich eine super Sache. Eine Frechheit finde ich jedoch, dass für den Entscheid des Gesuchs (egal ob postiver oder negativer Entscheid!) Fr. 500-700.-- verlangt werden. Als Sozialempfängerin zu teuer.
Gibt es da eine Möglichkeit, dass die Kosten übernommen werden? z.B. von der Rechtschutzversicherung?

Bei meinem Vornamen kann ich einfach ein anhängen und dann ist es ein Frauenname. Mache ich oft so. Die zugestellte Post auf den Frauennamen wäre in meinem Fall nicht das Problem. Wenn ich jetzt diesen Vornamen (mit dem) auswähle, kann ich dann trotz Namensänderung (postiver Bescheid) nach der OP einen anderen weiblichen Vornamen wählen oder ist der per Gericht zugesprochene Vorname definitiv?

Viele Fragen, aber ich möchte nicht ins "offene Messe" laufen.

Gruss ClaudiaS

Gast

#3 Beitrag von Gast » Samstag 12. Februar 2005, 15:04

Hallo werte Claudia

Es stimmt, die Ämter kassieren für jeden Stempel oder Auszug. Ob solche kosten vom Sozialamt übernommen werden kann ich nicht sagen. Ich denke jedoch dass man diese jedenfalls beantragen soll.

Wenig sind macht es eine Namensänderung zu beantragen und dann später nochmals eine, zum Beispiel wenn die OP erfolgt ist.

Besser wäre es den Personenstand- und die Vornamensänderung zusammen zu beantragen wenn du die OP in der näheren Zukunft machen willst.

Danke Silky

Stimmt, es macht keinen grossen Sinn den gewählten/geänderten weiblichen Vornamen nach der OP nochmals zu ändern.

Von Bedeutung ist für mich die vorzeitige Aenderung des Vornamens wegen der langen Wartezeit zur OP im Ausland.

Gruss ClaudiaS

Gast

#4 Beitrag von Gast » Samstag 12. Februar 2005, 15:06

Wurde bereits bei einer TS die Vornamensänderung gemäss Art. 30 akzeptiert?

Blondi

Gast

#5 Beitrag von Gast » Samstag 12. Februar 2005, 15:09

[quote ]Hallo Blondi

ich denke das man diese Frage sicher mit JA beantworten kann.

Jedoch für die genauen Bedingungen für einen solchen Antrag müsstest du dich beim Zivilregisteramt oder einer ändlichen Stelle in deinem Wohnsitzkantons wenden.[/quote]

Danke Silky

Das ist mir klar. Ich dachte nur, dass vielleicht nicht jede an einer vorzeitigen Vornamensänderung interessierte TS das alles selbst abklären muss. Fr. 500.-- bis 700.-- für nichts resp. für einen negativen Entscheid, dass ist nicht spassig. Vorallem bei finanziellem Notstand.

Blondi

Andrea
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#6 Beitrag von Andrea » Sonntag 13. November 2005, 12:53

Hallo zusammen

Ich habe vom für Vornamensänderungen zuständigen Amt, folgende Antwort erhalten:

Es ist ein schriftliches ausführlich begründetes Gesuch erforderlich, dem folgende Unterlagen bei zu legen sind:

- Personenstandsausweis des Heimatortes
- Wohnsitzbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- 2-3 Dokumente die nachweisen das der gewünschte Name bereits im Verkehr mit der Öffentlichkeit in Verwendung ist, dass können Rechnungen, Briefe, Bankauszüge (der Inhalt darf selbstverständlich abgedeckt sein) beigelegt werden.

Ausserdem haben sie eine etwa genauere Umschreibug der Interpretation des Artikel 30 gegeben:
Eine Vornamensänderung ist zu bewilligen wenn: die gesuchstellende Person einen anstössigen oder lächerlichen Namen trägt, und oder konkrete ernsthafte soziale Nachteile aufgezeigt werden können.
Die Kosten würden sich auf ca. CHF 200-300 bewegen.

Sowie wie es scheint kocht hier bezüglich Kosten anscheinend jeder Kanton sein eigenes Süppchen

Liebe Grüsse
Andrea

Rahel
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Vornamenswechsel ohne OP

#7 Beitrag von Rahel » Sonntag 13. November 2005, 22:36

Andrea hat geschrieben:Hallo zusammen

Ich habe vom für Vornamensänderungen zuständigen Amt, folgende Antwort erhalten:

Es ist ein schriftliches ausführlich begründetes Gesuch erforderlich, dem folgende Unterlagen bei zu legen sind:

- Personenstandsausweis des Heimatortes
- Wohnsitzbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- 2-3 Dokumente die nachweisen das der gewünschte Name bereits im Verkehr mit der Öffentlichkeit in Verwendung ist, dass können Rechnungen, Briefe, Bankauszüge (der Inhalt darf selbstverständlich abgedeckt sein) beigelegt werden.

Ausserdem haben sie eine etwa genauere Umschreibug der Interpretation des Artikel 30 gegeben:
Eine Vornamensänderung ist zu bewilligen wenn: die gesuchstellende Person einen anstössigen oder lächerlichen Namen trägt, und oder konkrete ernsthafte soziale Nachteile aufgezeigt werden können.
Die Kosten würden sich auf ca. CHF 200-300 bewegen.

Sowie wie es scheint kocht hier bezüglich Kosten anscheinend jeder Kanton sein eigenes Süppchen

Liebe Grüsse
Andrea
Hallo Andrea,

Ich kann mich dem voll und ganz anschliessen. Habe das Gesuch für einen Vornameswechsel bereits eingereicht.

Neben den erwähnten Unterlagen braucht es im Falle einer Transsexualität jedoch noch ein Gutachten von psychologischer Seite.

Mit den erwähnten Dokumenten muss man beweisen, dass man seit 3 Jahren unter dem neuen Namen lebt und bekannt ist.

Also die Dokumente sollten mindestens 3 Jahre zurückreichen, dies schreibt ein Zusatzartikel zur Namensänderung im BG vor.

Liebe Grüsse

Rahel

Dina
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#8 Beitrag von Dina » Samstag 27. Oktober 2007, 17:41

Hallo, ich melde mich auch mal wieder...

Diese Erfahrung kann ich bestätigen, dass jeder Kanton sein eigenes Süppchen kocht... Als ich in Herisau auf der Einwohnerkontrolle nach den Bedingungen für eine Namensänderung fragte, wusste keiner Bescheid... ich sei die erste die mit sowas kommt... irgendwie haben sies doch rausgekriegt, und es hat schlussendlich doch geklappt... musste ein begründetes Gesuch ans Kantonsgericht senden mit Heimatschein, Geburtsurkunde und ärztlichen Gutachten. Der Bescheid kam dann in kurzer Zeit - positiv - uff...Bloss mit dem neuen Heimatschein aus Trub BE hats geklemmt, ich musste mehrmals telefonieren, hat ein halbes Jahr gedauert, und in Herisau wollten sie auch nicht so lange warten und haben dann von sich aus den Emmentalern Beine gemacht... was lange währt wird endlich gut... auf den Aemtern gehts halt nicht immer rund...:?

Grüessli Dina
Gott liebt uns so wie wir sind.

sarahkim
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#9 Beitrag von sarahkim » Montag 5. November 2007, 22:15

Ich zitiere mal aus einem Link der Silky von der NZZ gepostet hat:
Für Ruth Reusser vom Bundesamt für Justiz ist eine derartige Regelung und überhaupt eine Gesetzesdichte nach deutschem Vorbild nicht erstrebenswert, obwohl sie einräumte, dass die Phase des Übergangs für die Betroffenen schmerzlich sein könne. Am Grundsatz, dass man eben entweder Mann oder Frau sei, will sie nicht rütteln.

Für eine solche Aussage habe ich überhaupt kein Verständnis. Ich will mal die einzelnen Teile auseinander nehmen. Weiter gehe ich einfach mal davon aus, dass die NZZ hier richtig zitiert hat.

Erster Teil:
obwohl sie einräumte, In diesem Teil ist sich Frau Reusser bewusst das es Transsexuelle sehr schwer haben, dass räumt sie ja sogar ein. Diese Aussage sehe ich als vorsätzlich.

zweiter Teil:
dass die Phase des Übergangs für die Betroffenen schmerzlich sein könne.
Das sehe ich als eine Diskriminierung. Sie sieht den Leidensweg den Transsexuelle gehen will es aber nicht ändern.

dritter Teil:
Für Ruth Reusser vom Bundesamt für Justiz ist eine derartige Regelung und überhaupt eine Gesetzesdichte nach deutschem Vorbild nicht erstrebenswert,
Es ist ihr schlicht Wegs einfach egal. Mit dieser Aussage muss sie sich nicht mit dem Thema auseinander setzen das für sie unangenehm zu sein scheint. Abgesehen davon würde sie sich wahrscheinlich mit einem entsprechenden Vorstoss ziemlich schnell ins Politische abseits begeben.

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Re: Vor/Namens- änderung in der Schweiz

#10 Beitrag von andrea_mirjam » Samstag 15. November 2008, 00:18

Hier mal Links zu den jeweiligen kantonalen Stellen.

AG

AR

AI

BL

BS

BE

FR

GE

GL (Zivilstandsamt)

GR

JU

LU

NE

NW

OW

SH

SZ

SO

SG

TG

TI (nur Zivilstandsamt gefunden...glaube ich - non parlare italiano) xD

UR

VD

VS (Zivilstandswesen)

ZG

ZH


Dürfte sicher sinnvoll sein, zuerst einmal anzurufen und nachzufragen, ob allenfalls eine regionale Stelle zuständig ist.

-------------

Der Hauptteil der Links stammt vom DRS3-Merkblatt, wobei einige links bereits nicht mehr aktuell waren, diese habe ich aktualisiert, ebenfalls selber gesucht, hab ich, die auf diesem Merkblatt fehlenden Kantone.

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Re: Vor/Namens- änderung in der Schweiz

#11 Beitrag von andrea_mirjam » Montag 17. November 2008, 10:24

So, habe mich mal für den Kanton Bern schlau gemacht und zuvor noch folgende Info in den FAQ auf der Berner Website gefunden:
Berner Website hat geschrieben: Ich möchte den Familien- oder Vornamen ändern?

Nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf, damit wir Sie beraten können.
Tel. 031 633 47 85.
Ich hab da nun angerufen und folgendes erfahren.

1. Schriftliches Gesuch
in dem man so genau und ausführlich wie möglich, die Gründe angibt, je besser die es dann nachvollziehen können umso besser

2. Niederlassungsschein oder Wohnsitzbescheinigung (im Original) - erhältlich bei der Gemeinde

3. Personenstandsausweis - erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes

Kosten, falls bewilligt: CHF 300.- Wenn nicht bewilligt, auch keine Kosten.

Hinzu kommen dann allerdings sämtliche Kosten für die Änderung von Führerausweis, AHV-Karte etc pp und natürlich für die obgenannten Dokumente, die man für das eigentliche Gesuch benötigt.

Ich werde diese Woche das mal in Angriff nehmen, zumal es ja "nichts" kostet, wenn es abgelehnt wird, ergo werd ich denen allenfalls monatlich ein Gesuch einreichen und etwas "quengeln" ;-)
"A: Ist diese Therapie nicht giftig?
B: Entweder es hilft oder es tötet sie! In beiden Fällen ist das Problem beseitigt."

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Re:

#12 Beitrag von SarahR » Montag 17. November 2008, 19:14

sarahkim hat geschrieben:Ich zitiere mal aus einem Link der Silky von der NZZ gepostet hat:
Für Ruth Reusser vom Bundesamt für Justiz ist eine derartige Regelung und überhaupt eine Gesetzesdichte nach deutschem Vorbild nicht erstrebenswert,
Soweit stimme ich ihr sogar zu
sarahkim hat geschrieben:obwohl sie einräumte, dass die Phase des Übergangs für die Betroffenen schmerzlich sein könne. Am Grundsatz, dass man eben entweder Mann oder Frau sei, will sie nicht rütteln.
Die Intersexuellen werden sich bedanken.
sarahkim hat geschrieben:Für eine solche Aussage habe ich überhaupt kein Verständnis....
Sehe ich genau so.

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Re: Vor/Namens- änderung in der Schweiz

#13 Beitrag von Andi » Donnerstag 27. November 2008, 23:29

zumal es ja "nichts" kostet, wenn es abgelehnt wird, ergo werd ich denen allenfalls monatlich ein Gesuch einreichen und etwas "quengeln"
Kosten

Für einen Entscheid über Ihr Gesuch wird eine Gebühr im Rahmen von CHF 250.00 bis CHF 500.00 zuzüglich Auslagen erhoben. - Merkblatt zu Vä Kanton Aargau
Soweit ich noch weiss kostet jeder Entscheid, egal ob Gesuch angenommen oder nicht. Auf Auskünfte bei den zuständigen Behörden sollte man auch nicht viel geben. Mir wurde dazumals von einem solchen Gesuch strikt abgeraten, man würde es ohnehin ablehnen. Mein Gesuch um Vornamensänderung wurde akzeptiert, zu der Zeit noch ohne jegliche geschlechtsangleichende OP's, lediglich mit Hormontherapie. Nützliche Beilagen waren sicherlich: Alle Korrespondenz, welche aufzeigen, dass man sich mit neuem Namen anschreiben lässt. Ausführliches Schreiben Psychi und gesetztes Auszüge über Vornamensänderungen Transsexueller in der CH. Falls jemand an letzterem Interesse hätte, irgendwo zwischen meinen Bytes und Bits müssten diese Auszüge noch zu finden sein.

Gruss,
Andi

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Re: Vor/Namens- änderung in der Schweiz

#14 Beitrag von andrea_mirjam » Donnerstag 18. Dezember 2008, 19:20

Nun, ich habe meinen Antrag jetzt mal geschrieben, werd in den nächsten Tagen noch weiter daran feilen und darauf warten, dass meine Psychologin mir ein Schreiben ausstellt.

Dann probier ich es mal...und ich glaub jetzt einfach mal der zuständigen Behörde und wenn ich doch 300 ausgeb für nix...nuja...hab schon für dümmeres mehr ausgegeben xD

no risk, no name
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Re: Vor/Namens- änderung in der Schweiz

#15 Beitrag von Sarah » Freitag 26. Dezember 2008, 11:40

Hallo Andrea :)

Nun, es gibt dümmere Dinge, für die man 300 Franken ausgeben könnte... Ich bin jedenfalls auch drauf und dran, das zu versuchen^^

Liebe Grüsse
Sarah
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