Hallo Silky!
Du scheinst hier die Rechtsspezialistin zu sein
Weisst Du, wie die rechtliche Situation heute für eine Person aussieht, die in einer Ehe lebte und sich dann operieren liess? Ist die Geschlechtsangleichende Operation aktuell ein Scheidungsgrund? Leider habe ich bis anhin keinen eindeutigen Gerischtsentscheid gefunden. Aber vielleicht weiss jemand von Euch mehr dazu..?
Liebe Grüsse!
Rahel
Zivilstandsamt darf Eintrag nicht verweigern
- Luisa
- Drache
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Werte Rahel
Fern liegt es mir, mich hier als Rechtskompetent zu bezeichnen trotzdem will ich versucht sein etwas Klarheit in diesen Graubereich einzubringen. Mögen alle hier mitlesenden Juristen und Juristinnen mich bei Fehlaussagen korrigieren.
Körperschaft Ehe
Soviel ich weiss setzt die Körperschaft Ehe zwingend eine ungleichgeschlechtliche Vereinigung der Ehepartner voraus. Die Schweiz kennt zwar die registrierte Partnerschaft doch diese ist vom der Rechtsform nicht Identisch der Ehe.
Personenstandsänderung
Nach erfolgter Geschlechtsumwandlung ist eine Personenstandsänderung möglich. Diese jedoch steht im klaren Widerspruch zur im Familienregister eingetragenen Ehe. Um diesen Widerspruch zu beseitigen verlangen die Personenregister eine vollzogene Scheidung als Bedingung zur Personenstandsänderung. Gleichgeschlechtliche Partner können nur die Körperschaft der registrierten Partnerschaft annehmen nicht jedoch die der Ehe. Somit wird faktisch die Scheidung erzwungen was wiederum klar im Widerspruch zu weiteren Rechtstexten steht wonach eine Ehe von Staateswegen nicht geschieden werden darf.
Noch heute herrscht eher Unklarheit zu dieser speziellen Situation zumal kaum verbindlicher Urteile existieren.
Liebi Grüessli
Luisa
Die sich im Familienrecht versuchte.
Fern liegt es mir, mich hier als Rechtskompetent zu bezeichnen trotzdem will ich versucht sein etwas Klarheit in diesen Graubereich einzubringen. Mögen alle hier mitlesenden Juristen und Juristinnen mich bei Fehlaussagen korrigieren.
Körperschaft Ehe
Soviel ich weiss setzt die Körperschaft Ehe zwingend eine ungleichgeschlechtliche Vereinigung der Ehepartner voraus. Die Schweiz kennt zwar die registrierte Partnerschaft doch diese ist vom der Rechtsform nicht Identisch der Ehe.
Personenstandsänderung
Nach erfolgter Geschlechtsumwandlung ist eine Personenstandsänderung möglich. Diese jedoch steht im klaren Widerspruch zur im Familienregister eingetragenen Ehe. Um diesen Widerspruch zu beseitigen verlangen die Personenregister eine vollzogene Scheidung als Bedingung zur Personenstandsänderung. Gleichgeschlechtliche Partner können nur die Körperschaft der registrierten Partnerschaft annehmen nicht jedoch die der Ehe. Somit wird faktisch die Scheidung erzwungen was wiederum klar im Widerspruch zu weiteren Rechtstexten steht wonach eine Ehe von Staateswegen nicht geschieden werden darf.
Noch heute herrscht eher Unklarheit zu dieser speziellen Situation zumal kaum verbindlicher Urteile existieren.
Liebi Grüessli
Luisa
Die sich im Familienrecht versuchte.
Kapitel 5 Rechtsfragen :-)
Hallohallo!
Ich bin auf die gleichen Resultate gekommen wie Ihr. Falls sich der Partner nach der Operation scheiden lassen möchte, hat er den gleichen Weg einzuschlagen, wie bei anderen Scheidungsgründen auch. So weit ich informiert bin, kommt dies zum Glück eher selten vor, da die Partner durch die Wandlung des einen meist noch stärker zusammen wachsen.
Der etwas tragischere Fall, den Luisa anspricht, trifft laut einem Rechtsberater, den ich nachträglich noch kontaktiert habe, wirklich zu! Da die gleichgeschlechtliche Ehe in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist eine Scheidung zwingend notwenig, wenn der neue Name ins Familienregister eingetragen werden soll. Aktuell ist Larissa Stüssi (ehemals Rolph Stüssei) mit den Glarner Behörden diesbezüglich am Kämpfen, da sie sich keines Falls von ihrer Partnerin scheiden lassen möchte. Ein Urteil wurde bis heute aber noch nicht gefällt...
Es grüsst Euch herzlich
Eure wahrheitsuchende Rahel
Ich bin auf die gleichen Resultate gekommen wie Ihr. Falls sich der Partner nach der Operation scheiden lassen möchte, hat er den gleichen Weg einzuschlagen, wie bei anderen Scheidungsgründen auch. So weit ich informiert bin, kommt dies zum Glück eher selten vor, da die Partner durch die Wandlung des einen meist noch stärker zusammen wachsen.
Der etwas tragischere Fall, den Luisa anspricht, trifft laut einem Rechtsberater, den ich nachträglich noch kontaktiert habe, wirklich zu! Da die gleichgeschlechtliche Ehe in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist eine Scheidung zwingend notwenig, wenn der neue Name ins Familienregister eingetragen werden soll. Aktuell ist Larissa Stüssi (ehemals Rolph Stüssei) mit den Glarner Behörden diesbezüglich am Kämpfen, da sie sich keines Falls von ihrer Partnerin scheiden lassen möchte. Ein Urteil wurde bis heute aber noch nicht gefällt...
Es grüsst Euch herzlich
Eure wahrheitsuchende Rahel
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- Büssi
- Beiträge: 30
- Registriert: Montag 8. Dezember 2008, 19:17
- Wohnort: südl. von Basel im Baselbiet
Zivilstandsamt muss Eintrag vornehmen
Um diesem Strang wieder neues Leben 'einzuhauchen', kann ich meine persönliche Erfahrung hier weitergeben.
Habe die Statusklage zur Personenstandsänderung im Okt.09 beim Bezirksgericht (BL) eingereicht. Verfahren wurde sistiert bis zur Vorlage der GaOp-Bestätigung - gleichzeitig wurde das Scheidungsverfahren durch mich und meine Partnerin abgebrochen.
Die Op-Bestätigung wurde Ende Dez.09 nachgereicht.
Am 11.1.10 wurde die zustimmende Verfügung zur Pä durch das Bezirksgericht in Rechtskraft versetzt und schriftlich mitgeteilt. Das Zivilstandsamt hingegen erklärte sich unberechtigt die Eintragung vorzunehmen wegen der noch bestehenden Ehe.
Der ein-wöchige Schriftverkehr des kantonalen Amtes für Zivilrecht mit dem vorgesetzten Amt in Bern, resultierte in dessen Bewilligung die Eintragung im informatisierten System vorzunehmen dürfen.
Fazit: es geht doch! Danke an alle die früher mit viel Aufwand für diese Sache gekämpft hatten.
LG Robyne
Habe die Statusklage zur Personenstandsänderung im Okt.09 beim Bezirksgericht (BL) eingereicht. Verfahren wurde sistiert bis zur Vorlage der GaOp-Bestätigung - gleichzeitig wurde das Scheidungsverfahren durch mich und meine Partnerin abgebrochen.
Die Op-Bestätigung wurde Ende Dez.09 nachgereicht.
Am 11.1.10 wurde die zustimmende Verfügung zur Pä durch das Bezirksgericht in Rechtskraft versetzt und schriftlich mitgeteilt. Das Zivilstandsamt hingegen erklärte sich unberechtigt die Eintragung vorzunehmen wegen der noch bestehenden Ehe.
Der ein-wöchige Schriftverkehr des kantonalen Amtes für Zivilrecht mit dem vorgesetzten Amt in Bern, resultierte in dessen Bewilligung die Eintragung im informatisierten System vorzunehmen dürfen.
Fazit: es geht doch! Danke an alle die früher mit viel Aufwand für diese Sache gekämpft hatten.
LG Robyne
Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es.
Simone de Beauvoir
Simone de Beauvoir