Personenstands- und Vornamensänderung

TG-Gesetze, Namensänderung, gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Heirat
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Luisa
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Personenstands- und Vornamensänderung

#1 Beitrag von Luisa » Sonntag 7. Mai 2006, 18:19

Werte Mädels

Hier möchte ich, gemäss mehrfach geäussertem Wunsch, kurz beschreiben wie die Personenstands- und Vornamensänderung funktionieren tut.

1. Schritt
Nach erfolgter Geschlechtsanpassungsoperation müsst Ihr den so genannten Operationsbericht beim Chirurgen anfordern.

2. Schritt
Weiter müsst ein Schreiben an das Bezirksgericht Eures Heimatortes verfassen welches den Wunschnamen und Eurer Geschlecht enthält. Der untenstehende Text sei jener welcher ich zu meiner Namensänderung verfasste. Diesen Text könnt Ihr Editieren und für Eure Namensänderung verwenden. Des Weiteren könnt Ihr mein Schreiben zur optimierten Bearbeitung als Worddatei auf http://www.transensyndikat.net/info/namensaenderung.doc runterlanden. Eurem Brief müsst nun den Operationsbericht und vorteilshalber eine Kopie der Identitätskarte beilegen. Zuallerletzt versendet ihr dieses per Einschreiben.
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren

In Sachen

Luisa Maria Karrer (bisher: Luis Albert Karrer) Gesuchstellerin
geboren am 17.8.1965, von Mammern TG, Sihlfeldstrasse 95, 8004 Zürich

Personenstands- und Vornamensänderung

stelle ich, die Gesuchstellerin, folgendes Begehren:

Das Zivilstandsamt Steckborn, zuständig unter anderem für
die Gemeinde Mammern TG, den Heimatort der Gesuchstellerin,
sei Anzuweisen, die Register betreffend die Gesuchstellerin
wie folgt zu bereinigen:
1.der Personenstand sei von männlich auf weiblich zu ändern
2.der Vorname sei von Luis auf Luisa zu ändern
3.der zweite Vorname sei von Albert auf Maria zu ändern.

Begründung:

Die Gesuchstellerin lebt seit August 2001 als Frau und trägt im
Alltagsleben den Namen Luisa. Dem Operationsbericht vom 23.1.2006
Ist zu entnehmen, dass am 23.1.2006 bei der Gesuchstellerin eine
geschlechtsanpassende Operation (Mann zu Frau) durchgeführt
wurde und somit keine Zeugungsfähigkeit mehr besteht.

Ich bitte Sie, das vorliegende Begehren gutzuheissen, und danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
3. Schritt
Nach etwa 2 Monaten verfasst der zuständige Richter eine Verfügung in welcher nun der neue Name und das aktuelle Geschlecht drin stehen. Mit diesem Papier könnt Ihr nun die Reise beginnen zu allen Ämtern.

Je nach dem zeigen sich die Amtstellen kooperativer oder weniger kooperativ.

Zwei Beispiele hier aus meinem Erfahrungsschatz.

Personenmeldeamt
In meinem Fall bedarf es, gemäss netter Dame vom Stadthaus, eines weiteren Schreibens vom Heimatkanton welches der Pesonenmeldestelle zugesandt wir um die neue Identitätskarte anfertigen zu können. Bei Ankunft dieses Papiers werde ich Schriftlich unterrichtet um den Antrag zur neuen Identitätskarte stellen zu können.

Kantonales Strassenverkehrsamt
Trotz alle dem das auch der Führerschein als amtliches Dokument zu werten ist, schien bei Strassenverkehrsamt die Namensänderung einiges einfacher zu funktionieren. Mein alter Führerschein wurde Ungültig gelocht während dessen der Antrag zum neuen Führerschein ausgefüllt wurde. Die Kopie der ersten Seite meiner Verfügung und der Antrag für der neunen Führerschein mit Passfoto. Schien denen zu reichen um mir innert Wochenfrist den neuen Führerschein zuzustellen.

Liebi Grüessli

Luisa

Andrea
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#2 Beitrag von Andrea » Sonntag 7. Mai 2006, 18:50

Liebe Luisa

Zuerst einmal vielen Dank für die Ausführliche Beschreibung sowie das Word File. Denn das Rad muss ja nicht jede für sich neu erfinden und für dass sei dir herzlichst gedankt.

Da ja über die ganze Personenstandsänderung nicht allzu viel Infos vorhanden sind bin ich froh nun eine genaue Anleitung zu haben mit welchen Stellen ich mich später mal ausseinander setzen muss.

Das die Namenänderung beim Strassenverkehrsamt um einges einfacher funktioniert da kann ich dir nur bei Pflichten, dies war auch nach meiner Vornamensänderung eine kurze und schnelle Sache die Vorweisung der Verfügung genügte völlig auf eine Kopie fürs Amt wurde verzichtet dies sei in diesem Falle nicht notwendig.

Grüässli
Andrea

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Luisa
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#3 Beitrag von Luisa » Dienstag 9. Mai 2006, 18:38

Werte Andrea

In der Tat, der neue Führerschein mit Bild und neuem Personenstand ist heute per Post angekommen. Indes warte ich immer noch auf das komische Papier welches mich zur Abholung eines anderen komischen Papiers auffordert den nur letzteres komisches Papier soll den fehlenden Rechtskraftstempel meiner Verfügung übertrumpfen.

Wer den Amtsschimmel zu verstehen vermag ist, wie mir scheint, nicht nur des Reitens mächtig.

Liebi Grüessli

Luisa
Die sich nun nach Spanischem Familienrecht Luisa Maria Karrer Sanchez Jimenez Molina Tudela ….. nennen tut.

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Es geht auch anders!

#4 Beitrag von tatjana » Mittwoch 28. Juni 2006, 10:14

Liebe Luisa, liebe Leute

Auch hier scheint der Weg nicht immer derselbe zu sein, ich habe es folgendermassen gelöst:

1. Schreiben an Bezirksgericht Frauenfeld, ich war damals im Bezirk Frauenfeld wohnhaft. Dort stelle ich den Antrag wie in Luisas Muster, dass der Vorname und Personenstand zu ändern sei. Ich erwähne den geplanten Operationstermin.

2. Antwort vom Bezirksgericht, das ganze Prozedere wird eröffnet. Sobald die Op vorbei ist, soll ich ihnen den Op-Bericht schicken.

3. Op-Bericht geht am Tag nach der Op zur Post.

4. Das Bezirksgericht lädt mich umgehend zu einer Anhörung, war zugegebenermassen etwas anstrengend, 2 Wochen nach der Op schon am Gericht vorzutraben, aber mit dem Taxi wars schaffbar.

5. Mit meinem Einverständnis wird auf eine Hauptverhandlung verzichtet. Es wird nun das Zivilstandsamt des Kantons Thurgau mit Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme aufgefordert. Erwartungsgemäss keine negative Rekation, es kann weitergehn.

6. Das Bezirksgericht beschliesst, dass der Vorname und der Personenstand entsprechend meinem Antrag anzupassen sei, und stellt den Entscheid dem Personenmeldeamt meiner Heimatgemeinde im Unterrheintal, mir selber und dem Zivilstandsamt des Kantons Thurgau zu.

7. Ich gehe mit dem Entscheid zur Gemeinde Aadorf. Die ID und der Pass wird sofort bestellt, obwohl die Schriften noch nicht eingetroffen sind. Die Gemeinde fordert diese aber an. Grosszügiger Akt, dass das so speditiv ging, eigentlich hätten sie auf die Schriften warten müssen. Die Dame dort sagte aber, sie würde es schon bestellen, das Urteil sei ja in rechtskraft erwachsen. (Wichtig: Lasst das Urteil nach Ablauf der Einsprachefrist beim Bezirksgericht visieren, und den Stempel "in Rechtskraft erwachsen" reinmachen)

8. Kopie des Urteils mit altem Führerausweis ans Strassenverkehrsamt, neuer Ausweis trifft kurz darauf ein.

Ja, wie ihr seht, kann man auch beim Bezirksgericht des Wohnorts klagen. Besonders wenn man in Zürich wohnt, empfiehlt sich das angeblich, da die Zürcher äusserst schnell sind!

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#5 Beitrag von Dina » Freitag 30. Juni 2006, 16:45

Jeder Kanton machts ein bisschen anders...

Habe in Herisau auf der Einwohnerkontrrolle nachgefragt, wie die Sache hier läuft. Ratlosigkeit, keiner wusste was... "Sie sind der Erste hier, der sowas will". Sie mussten sich erst mal schlau machen. Dann Gesuch ans Kantonsgericht um Personenstandsänderung. OP-Bericht und Gutachten beilegen. Die Antwort kam prompt - Termin vor Gericht. War Formsache, Gesuch stattgegeben, Daniel war nun Dina Maria - und weiblich. Ziel erreicht... :D

Grüessli Dina
Gott liebt uns so wie wir sind.

Andrea
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#6 Beitrag von Andrea » Freitag 30. Juni 2006, 17:06

Hallo zusammen

Ich denke auch dass hier je nach Kanton und Amt das ganze unterschiedlich gehandhabt wird und von dem hängts dann ja auch ab wie schnell das geht.

Andrea

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Kosten

#7 Beitrag von Vitoria » Freitag 15. Februar 2008, 15:02

Liebe Mädels
Ich habe mich lange dagegen gewehrt aus einem Hinterwäldler Kanton zu kommen aber nachdem meine Erfahrunge mit dem hiesigen Amtsschimmel gemacht habe, reicht der Hinterwald nicht mehr. Das sind schon Lichtjahre.

Das Vorgehen ist mir dank Luisa's Vorlage und all den ander Einträgen von Euch (Danke dafür) klar.

Was ich gerne gewusst hätte, wie hoch sind die Kosten dafür in Zürich. Bin mir echt am überlegen meine Schriften wieder in Zürich zu plazieren.

ca. 500. -- koste es in im KT SG und mein lieblings Richter hier in Chur verlangt 3000. --.

Also wenn jemand, jemaden kennt der die Personenstandsänderung in Zürich durchgeführt hat, wäre ich wirklich daran intersseirt zu erfahren was es da gekostet hat.

Vielen Dank und liebe Grüsse aus dem sonnigen Chur
Vitoria

PS: Ich bin auch sehr dankbar für dieses Forum, hat mir schon sehr viel geholfen. Wäre sonst sehr auf mich alleine gestellt, hier in der Pampas
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"Wer sich selbst gefunden hat, der kann auf dieser Welt nichts mehr verlieren." Stefan Zweig

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#8 Beitrag von Luisa » Freitag 15. Februar 2008, 17:23

Liebe Vitoria

Auch ich habe rund 500 Stutz bezahlt für die Personenstandsänderung.
Bei mir war der Kanton Thurgau zuständig. Beim Bezirksgericht in Frauenfeld, zuständig für mein Heimatort Mammern TG, musste auch ich damals eine Anzahlung leisten so Grössenordnung 300 Franken. Ansonsten gabs nach Abschluss des Verfahrens eine Abrechnung. Die Gesamtsumme für die Verfügung war wie erwähnt etwa 500 Franken.

Die Forderung von 3000 Franken indes dünkt mich weit übertrieben. Bei diesem Betrag würde ich erst einen Juristen konsultieren.

Liebi Grüessli

Luisa

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#9 Beitrag von Sarah » Freitag 15. Februar 2008, 18:28

Hallo Vitoria

Also ich bin selbst noch nicht so weit, habe aber bisher von quasi allen Kantonen auch den Betrag von CHf 500.- gehört, scheint also gewissermassen der Standard zu sein... 3000.- Klingen da echt komisch o_O
Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück!
Liebe Grüsse
Sarah
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#10 Beitrag von Andrea » Donnerstag 21. Februar 2008, 14:15

Hallo Vitoria

Auch meiner Meinung nach sind 3000.- etwas gar viel. Ich habe für meine Personenstandsänderung 500 Franken gezahlt. Und in deinem Falle würde ich
Silkys Vorschlag durchaus in Erwägung ziehen.

Andrea

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Transabrina
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#11 Beitrag von Transabrina » Montag 25. Februar 2008, 02:09

Glaub da will ein Richter in Chur einwenig was dazu verdienen. 3000Franken ist doch einwenig übertrieben. :lol:

Also wenn du das von dem Richter schriftlich hast, würd ich mich doch glatt mal ans Fernsehen wenden. Da geht etwas nicht mit rechten Dingen zu und her. :twisted:

Meine eigene Personen- und Namensänderung hat damals bei mir 600Franken gekostet. Ok, ist mittlerweile auch bald 10 Jahre her.

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Re: Personenstands- und Vornamensänderung

#12 Beitrag von Florence » Donnerstag 26. November 2009, 17:57

Hallo zusammen,

Ich habe eine frage was betrifft die Vornamensänderung.

Meine GAOP steht vor der Tür und möchte gern wissen ob die weiblichen Vorname frei wählbar ist oder es muss änlich sein wie der männliches Vorname?
Ich meine es so zum beispiel " Luis Luisa, Raymond Reyna, Daniel Dani ". Weil meine aktuell Vorname ist " Boris " und möchte gern später " Florence " heissen. Für " Boris " es gibt keinen weibliches Form, und Doris möchte ich nicht heissen.
LG Florence

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Re: Personenstands- und Vornamensänderung

#13 Beitrag von Luisa » Donnerstag 26. November 2009, 18:28

Du bist absolut frei in der Vornamenswahl.

Will heissen der weibliche Vornamen muss keinerlei Ähnlichkeit zum männlichen Vornamen aufweisen.

Bei mir wars einzig Zufall, Luisa ist tatsächlich ein wunderschöner Name.

Liebi Grüessli

Luisa

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