Eigentlich sollte die Krankenkasse für die Zusage oder Ablehnung der Kostenübernahme nicht mehr als 30 Tage brauchen. Alles andere ist bewusste Verzögerung und sollte nicht toleriert werden.
Ich habe mal gegoogelt und dabei festgestellt, dass es unterschiedliche Regelungen gibt. Bei kantonalen Spitälern in Bern ist es z.B. so, dass das Spital der Krankenkasse ein Gesuch um Kostenübernahme einreicht. Sofern die Krankenkasse dann nicht innert 6 Tagen eine begründete Ablehnung schickt, gilt die Kostengutsprache als erteilt, siehe diesen Vertrag (PDF). Wie es im Kanton Zürich geregelt ist, weiss ich nicht. Eine gesetzliche Regelung der Gesuche um Kostenübernahme scheint im KVG zu fehlen.
Vielleicht solltest du dich auch mal an den Ombudsmann wenden:
Ombudsman der Sozialen Krankenversicherung, Morgartenstr. 9, 6003 Luzern.
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