Werden nun die KK noch durchtriebener oder könnte man dies sogar öpis bringen.Bern - Mit allerlei Finten versuchen mehrere Krankenkassen, ältere Menschen abzuwimmeln. Diese gelten als «schlechte Risiken».
Nun reagiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf die Verstösse gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Krankenversicherer, welche die Pflicht verletzen, die an einer Aufnahme in die soziale Krankenversicherung Interessierten «ohne Willkür» zu beraten, müssen mit einem Bussgeld bis 5000 Franken rechnen. Theodor Laubscher, stv. Leiter der Abteilung Aufsicht Krankenversicherung beim BAG, bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Neuen Luzerner Zeitung».
Es gebe unterschiedlichste weitere Methoden, Ältere oder andere «schlechte Risiken» fernzuhalten, sei es auch nur, die Leute länger warten zu lassen. Solche Tricks hätten das BAG veranlasst, in einem Kreisschreiben mit Gültigkeit ab 1. Oktober die Versicherer auf die Pflicht zur Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes hinzuweisen.
Quelle:News.ch
Grüässli
Andrea