Swissmedic stoppt illegalen Internethandel mit Arzneimitteln

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Andrea
Schwarzer Panther
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Swissmedic stoppt illegalen Internethandel mit Arzneimitteln

#1 Beitrag von Andrea » Montag 6. Juni 2005, 19:39

Swissmedic sperrte eine von der Schweiz aus betriebene Internetseite, welche nicht zugelassene Arzneimittel mit teilweise beträchtlichem Gesundheitsrisiko zum Verkauf anbot. Einige der aus dem Ausland stammenden, behördlich nicht geprüften Produkte waren mit stark irreführenden Heilversprechen gegen schwere Erkrankungen angepriesen worden. Ware und Dokumente wurden beschlagnahmt.

Dies ist kein Einzelfall. Sofern der Server einer Website in der Schweiz ist oder der Versandhandel auf Schweizer Territorium stattfindet, kann Swissmedic juristisch einschreiten.
So wurde vor Kurzem eine weitere Internetseite gesperrt, auf welcher nicht zugelassene Arzneimittel beworben und zum Kauf angeboten wurden.

Internethandel boomt
Swissmedic schätzt, dass pro Jahr bis zu 40'000 von Privatpersonen über Internet bestellte Medikamentensendungen in die Schweiz gelangen. Bei rund einem Fünftel der Präparate dürfte es sich um Stoffe mit Abhängigkeitspotential wie Schlaf-, Beruhigungs- oder Aufputschmittel handeln. Der Import von betäubungsmittelhaltigen oder psychotropen Arzneimitteln ist für Private gemäss Betäubungsmittelgesetz verboten. Wer andere Präparate für den Eigengebrauch aus dem Ausland bezieht, macht sich nicht strafbar, geht jedoch ein Gesundheitsrisiko ein, namentlich wenn die Bezugsquelle und die eingeführten Arzneimittel nicht behördlich autorisiert sind.

Versandhandel mit Arzneimitteln in der Schweiz
Der Verkauf von Arzneimitteln via Internet in der Schweiz stellt einen Spezialfall des Versandhandels dar (geregelt in Art. 27 Heilmittelgesetz). Der Versandhandel ist in der Schweiz nur zulässig, wenn im Einzelfall eine entsprechende kantonale Bewilligung für eine Apotheke vorliegt, die auch über eine kantonale Detailhandelsbewilligung verfügen muss. Im Versandhandel muss für jedes Präparat eine Verschreibung (Rezept) durch einen Arzt, eine Ärztin vorliegen. Dies gilt auch für Medikamente, welche sonst rezeptfrei erhältlich sind. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die notwendige fachliche Beratung vor der Bestellung stattfand.
Quelle:Swissmedic06.05.2005

Medikamente übers Netz beziehen, kann in Ordnung sein.
Wenn davon ausgegangen werden kann dass die entsprechende Quelle seriös ist und hochwertige Produkte liefert.
Ansonsten muss kann man sich schon gewisse unerwünschte Komplikationen einfangen insbesondere wenn es sich um spezielle Medikamente wie unsereins benötigt handelt.


Grüässli
Andrea

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