Definition Menschenrechte

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Petra
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Definition Menschenrechte

#1 Beitrag von Petra » Dienstag 15. Februar 2005, 08:35

ich möchte hier mal kurz eine Frage in den Raum stellen:

Gibt es irgendwo eine Definition, die einem Menschen zugesteht sein Geschlecht selbst zu wählen?
Gehört dies dies nicht zu den Grundrechten eines Menschen?


Definition Menschenrechte gemäss div. Duden:

Menschenrecht,angeborenes, unveräusserliches und unverletzliches Recht des Menschen auf freie Bewegung und Betätigung gegenüber dem Staat.
Quelle:Wahrig Deutsches Wörterbuch

Menschenrechte, nach naturrechlicher Lehre die Auffassung, das dem Menschen gewisse Grundrechte angeboren seien. Zuerst proklamiert 1776 in der Bill of Rights of Virginia, dann in der Erklärung der Menschen und Bürgerrechte von 1789. 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der UN. 1950 unterzeichneten die Mitglieder des Europarates die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten. In Artikel 1 GG verbürgt.
Quelle: Lexikon der Büchergilde, in 20 Bänden, Mark-Nativ

Menschenrechte,
die dem Individuum zustehenden Rechte auf Schutz vor Eingriffen des Staates. Die inhaltliche Ausgestaltung der Menschenrechte hängt von der kulturellen und sozialen Entwicklung ab. Die Menschenrechte werden heute als dem Staat vorgegebene Rechte verstanden, die er zu achten hat. Dies entspricht auch der in die moderne Zeit fortwirkenden naturrechtlichen Grundauffassung. Bei der von Konstitutionalismus und Liberalismus erzwungenen Aufnahme dieser Garantien in die Verfassungsurkundenn erscheinen sie jedoch als staatliche Gewährungen. Sie führen dann die Bezeichnung Grundrechte.
Quelle: Bertelsmann Universal Lexikon

Grundrecht, unantastbares Recht des einzelnen gegenüber dem Staat; (Völkerrecht) Recht der Staaten auf Gleichberechtigung, Selbständigkeit, Exterritorialität und gegenseitigen Verkehr.
Quelle: Wahrig Deutsches Wörterbuch
:) Petra

Dina
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#2 Beitrag von Dina » Dienstag 15. Februar 2005, 08:36

hoi Petra

wenn die Geschlechtsidentität nicht mit dem Geburtsgeschlecht übereinstimmt,(und daraus entstehen die Probleme, die das Leben zur Qual machen), sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, das Geschlecht anzupassen, ungeachtet der finanziellen Verhältnisse (ich hätte das nötige geld nicht gehabt und wäre wohl sang- und klanglos untergegangen)

Eine seriöse abklärung ist aber wichtig, damit nicht Menschen mit anderen Krankheitsbildern (z.B. Schizophrenie) auf den Ops-Tisch geraten, wo sie nicht hingehören.

Dass die Kassen und die Kantone auch noch mitreden wollen, macht die Sache bloss noch komplizierter. ;:(

Grüessli Dina

PS:hallo Petra, wie geht es Dir?

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